Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass gemäss Reglement eine Mitgliedschaft nur mit einer gültigen TAM-Vereinbarung möglich ist.
Auszug aus dem «Reglement des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer (BGK)»
2. Anerkennung von Tierhaltungen 2.5 Jeder BGK-Betrieb bezeichnet einen Bestandestierarzt und schliesst mit diesem eine Tierarzneimittelvereinbarung ab.
Anmeldung für Gesundheitsprogramme
Nähere Informationen zu den Gesundheitsprogrammen finden Sie auf unserer Website bgk-sspr.ch.
Die Statuten, das Reglement, die Tarife und die Technischen Weisungen der Gesundheitsprogramme können auf der Website bgk-sspr.ch heruntergeladen werden.
Die Geschäftsstelle ist berechtigt, auf Anfragen von allgemeinem Interesse (insbesondere Schauen, Märkte, Alpungen, Kontrollen) BGK-Mitgliedern gegenüber Auskunft über im Rahmen der Gesundheitsprogramme erhobene gesundheitsrelevante Daten zu geben. Die Geschäftsstelle gibt gegenüber Dritten keine Auskunft über Daten, die nicht im Rahmen der Gesundheitsprogramme erhoben worden sind.
Unter Kenntnisnahme der Statuten, des Reglements und der Tarife erklärt die/der Unterzeichnende den Beitritt zum BGK und verpflichtet sich, mindestens einen Anteilschein à CHF 20.00 zu zeichnen. Es können zusätzliche Anteilscheine gezeichnet werden, es besteht aber keine Verpflichtung, mehr als einen Anteilschein zu zeichnen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eintreffen der Beitrittserklärung beim BGK. Nach Erhalt werden wir Ihnen die Rechnung und die Unterlagen inkl. Statuten, Reglement und Tarife für Ihre Mitgliedschaft zustellen.
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