Verbot des Schwanzcoupierens bei Lämmern ab 1. Februar 2025

Ab 1. Februar 2025 gelten in der Schweiz neue Anforderungen im Tierschutzbereich.

Ab 1. Februar 2025 gelten in der Schweiz neue Anforderungen im Tierschutzbereich. Im Nutztierbereich wird unter anderem das Kürzen des Schwanzes von Lämmern verboten. Während einer Übergangsfrist von 15 Jahren, die sich auf ein wissenschaftliches Gutachten stützt, gemäss diesem eine züchterische Umsetzung innert dieser Frist möglich ist, bleibt das Schwanzkürzen bei Lämmern bis zum Alter von sieben Tagen ohne Schmerzausschaltung erlaubt. Der Schwanz darf jedoch ausschliesslich mittels Gummiring-Ligatur gekürzt werden und der Schwanzstummel muss mindestens 15 cm lang sein. Der Eingriff ist von einer fachkundigen Person vorzunehmen.