Ziegen, die vor dem 1. Januar 2020 geboren wurden, müssen nicht mehr mit einer zweiten Ohrmarke nachmarkiert werden.
Ziegen, die vor dem 1. Januar 2020 geboren wurden, müssen nicht mehr mit einer zweiten Ohrmarke nachmarkiert werden. Sie dürfen lebenslänglich mit nur einer Ohrmarke in eine andere Tierhaltung verstellt werden.
Grund dafür ist, dass es bei der Nachmarkierung ausgewachsener Ziegen häufig zu Entzündungen gekommen ist. Für Ziegen, die nach dem 1. Januar 2020 geboren wurden, sind aber zwei Ohrmarken obligatorisch. Die Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank bildet dazu die gesetzliche Grundlage. Sie tritt am 1.1.2022 in Kraft.
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