Die Kennzeichnung von Neuweltkameliden wird ab 1. November 2022 Pflicht

Die Tierseuchenverordnung der Schweiz ist revidiert worden, um sie an die entsprechenden EU-Verordnungen anzupassen.

Die Tierseuchenverordnung der Schweiz ist revidiert worden, um sie an die entsprechenden EU-Verordnungen anzupassen. Die Neu- und Altweltkamelidenhalter sind von dieser Gesetzesänderung auch betroffen.

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