Der Bund beteiligt sich an den Kosten für die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit. Voraussetzung für die Rückerstattung ist die vollständige Impfung der Tiere sowie eine fristgerechte Erfassung:
Meldung bis 31. August 2026: Schafe und Ziegen werden in der Tierverkehrsdatenbank eingetragen. Für Neuweltkameliden nutzen Sie die Plattform www.tierverkehr.ch/vac.
Belege aufbewahren: Die Tierarznei-Rechnung sowie das nachgeführte Behandlungsjournal dienen dem BLV als Kontrollbeleg und müssen aufbewahrt werden. Aus den Unterlagen muss klar hervorgehen, welche Tiere wann geimpft wurden.
Die Auszahlung der Verbilligung erfolgt im Jahr 2027 über die TVD-Abrechnung (bei Neuweltkameliden über eine Einmalabrechnung).
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Merkblatt des BLV.