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Informationen zu den einzelnen Gesundheitsprogrammen finden Sie auf den Beiblättern der einzelnen Sektionen.
Die Statuten, das Reglement und die Technischen Weisungen der Gesundheitsprogramme können via Internet (www.kleinwiederkäuer.ch) bezogen oder beim BGK angefordert werden.
Die Geschäftsstelle ist berechtigt, auf Anfragen von allgemeinem Interesse (insbesondere Schauen, Märkte, Alpungen, Kontrollen) BGK-Mitgliedern gegenüber Auskunft über im Rahmen der Gesundheitsprogramme erhobene gesundheitsrelevante Daten zu geben. Die Geschäftsstelle gibt gegenüber Dritten keine Auskunft über Daten, die nicht im Rahmen der Gesundheitsprogramme erhoben worden sind.
Unter Kenntnisnahme der Statuten, des Reglements und der Tarife erklärt die/der Unterzeichnende den Beitritt zum BGK und verpflichtet sich, mindestens einen Anteilschein à CHF 20.00 zu zeichnen. Es können zusätzliche Anteilscheine gezeichnet werden, es besteht aber keine Verpflichtung, mehr als einen Anteilschein zu zeichnen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eintreffen der Beitrittserklärung beim BGK. Nach Erhalt werden wir Ihnen die Rechnung gemäss Beitrittserklärung zustellen.