Die Kennzeichnung von Neuweltkameliden wird ab 1. November 2022 Pflicht
Die Kennzeichnung von Neuweltkameliden wird ab 1. November 2022 Pflicht
Die Tierseuchenverordnung der Schweiz ist revidiert worden, um sie an die entsprechenden EU-Verordnungen anzupassen.
Die Tierseuchenverordnung der Schweiz ist revidiert worden, um sie an die entsprechenden EU-Verordnungen anzupassen. Die Neu- und Altweltkamelidenhalter sind von dieser Gesetzesänderung auch betroffen.