Seit dem 1. Mai 2019 fällt Ketamin unter die Betäubungsmittelgesetzgebung und die Abgabe von Betäubungsmitteln für Nutztiere ist grundsätzlich verboten.
Für gewisse Wildtiere sind Mischungen, die Ketamin enthalten (normalerweise die sog. «Hellabrunner-Mischung» bestehend aus Ketamin und Xylazin) das einzig geeignete Narkosemittel für die Distanzimmobilisation.