- Für sämtliche am Moderhinke-Bekämpfungsprogramm teilnehmenden Betriebe beträgt der Grundbeitrag CHF 10.00 pro Betrieb und Jahr.
- Der BGK übernimmt die Hälfte der Laborkosten der Tupferproben bei den Frühjahrskontrollen, die andere Hälfte der Laborkosten geht zu Lasten des Tierhalters.
- Der BGK übernimmt auch weiterhin keine Kosten zur Auflösung einer Moderhinke-Reinfektion.
- Die am Moderhinke-Bekämpfungsprogramm teilnehmenden Betriebe werden im Januar 2021 persönlich angeschrieben und über die nötigen Untersuchungen informiert.
- Die Technischen Weisungen des Moderhinke-Bekämpfungsprogramms wurden angepasst und sind in überarbeiteter Form am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Diese sind nach wie vor verbindlich.
Im Forum 1/2|2021 wird das Vorgehen bei den Frühjahrskontrollen 2021 zusätzlich detailliert vorgestellt.
Ich danke Ihnen für Ihre Teilnahme am Moderhinke-Bekämpfungsprogramm des BGK und für Ihr Engagement zum Wohle Ihrer Schafe.
Dr. Sven Dörig, BGK, Leiter Sektion Schafe