Ausstellungen und Pseudotuberkulose-freie Ziegen
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Schauen, Märkte und Ausstellungen haben Tradition. Die Exterieurbeurteilung ist massgebend für die Herdebuchberechtigung sowie die Nachzucht. Gleichzeitig dienen diese Anlässe zum Austausch und Handel für Züchter*innen.
Tradition und Schau-Charakter sollen nicht verloren gehen, deshalb dürfen auch Betriebe mit einem besonderen Gesundheitsstatus nicht davon ausgeschlossen werden.
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Damit für Betriebe mit Betriebsstatus «serologisch Pseudotuberkulose-frei» eine Teilnahme an Schauen, Märkten und Ausstellungen ohne grosse Risiken möglich ist, sind gewisse Voraussetzungen unabdingbar:
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Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramm des BGK
(Technische Weisungen, Kapitel 12)
Besuche von Schauen, Märkten und Ausstellungen bleiben weiterhin erlaubt. Es muss aber sichergestellt sein, dass die Ziegen separat angebunden oder aufgestallt werden, gemäss dem «Reglement für Schauen, Märkte und Ausstellungen» des Schweizerischen Ziegenzuchtverbandes SZZV. Die Tierhalter*innen müssen die Schauverantwortlichen über die separate Haltung vorab informieren. Es muss ausserdem eine Eingangskontrolle vorgenommen werden, bei der alle Tiere der Ausstellung auf Anzeichen von Pseudotuberkulose untersucht werden.
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Äussere Abszesse zeigen sich an den rot markierten Stellen (Lymphknoten)
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BGK Merkblatt 5: Pseudotuberkulose
Herunterladen (für BGK-Mitglieder) oder kaufen (für Nicht-BGK-Mitglieder) unter kleinwiederkäuer.ch
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Technische Weisungen Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramm der Ziegen
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Verantwortung und Pflichten der Tierhalter*innen
Betriebe mit BGK-Zertifikat «serologisch Pseudotuberkulose-frei» dürfen nur an Schauen teilnehmen, an denen alle Ziegen bei der Eingangskontrolle zusätzlich auf Pseudotuberkulose abgetastet werden. Der Betriebsstatus «serologisch Pseudotuberkulose-frei» muss den Organisatoren bereits bei der Anmeldung der Ziegen zur Schau mitgeteilt und eine separate Anbindemöglichkeit verlangt werden. Eine Kopie des aktuellen BGK-Zertifikates muss zusammen mit den Begleitdokumenten der aufgeführten Tiere am jeweiligen Schautag mitgeführt und bei der Eingangskontrolle vorgewiesen werden.
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Eingangskontrolle: Abtasten auf Abszesse durch eine Kontrolleurin des BGK
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Eine Liste von erfahrenen Pseudotuberkulose-Berater*innen für die Durchführung von Eingangskontrollen an Schauen, Märkten und Ausstellungen stellt der BGK auf Anfrage zur Verfügung oder ist direkt einsehbar auf der Website des BGK unter kleinwiederkäuer.ch/pseudotuberkulose-programm.
Die Kosten für den Arbeitsaufwand der Eingangskontrollen werden zwischen den Pseudotuberkulose-Berater*innen und den jeweiligen Organisator*innen festgelegt. Der BGK kann auf Anfrage eine Empfehlung für die Entschädigung der Pseudotuberkulose-Berater*innen abgeben.
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Serologisch pseudotuberkulose-freie Ziegen sind angemeldet
Für Schauen, Märkte und Ausstellungen muss eine Auffuhr- und Eingangskontrolle organisiert werden. Gemäss der angemeldeten serologisch Pseudotuberkulose-freien Ziegen müssen genügend separate Anbindevorrichtungen für den jeweiligen Schautag zur Verfügung gestellt werden. Folgende Umsetzungen an Schauen sind möglich für Betriebe mit Status «serologisch Pseudotuberkulose-frei»:
- Völlig getrennte Anbindemöglichkeit oder Haltung der serologisch Pseudotuberkulose-freien Ziegen in Gattern oder Gehegen, welche die Tiere von den nicht serologisch Pseudotuberkulose-freien Ziegen auf dem Schauplatz abgrenzen.
- Innerhalb der jeweiligen Rangkategorie muss für serologisch Pseudotuberkulose-freie Ziegen eine separate Anbindemöglichkeit ohne Möglichkeit zu Tierkontakten mit nicht serologisch Pseudotuberkulose-freien Ziegen zur Verfügung gestellt werden.
- Werden alle aufgeführten Ziegen getrennt nach Betrieb auf dem Schauplatz angebunden, kann auf separate Anbindemöglichkeiten für serologisch Pseudotuberkulose-freie Ziegen verzichtet werden.
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Alle Ziegen oder keine Ziegen sind serologisch Pseudotuberkulose-frei
- Weisen alle an der Schau teilnehmenden Ziegen den Betriebsstaus «serologisch Pseudotuberkulose-frei» auf, muss keine separate Anbindemöglichkeit bereitgestellt werden.
- Sind keine Ziegen mit Betriebsstatus «serologisch Pseudotuberkulose-frei» für die Schau angemeldet, kann auf separate Anbindemöglichkeiten verzichtet werden.
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Ziegen im Ring vorführen und ausstellen
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Das gezielte Vorführen der Ziegen im Ring stellt eine geringe Gefahr für eine Infektion mit Pseudotuberkulose dar. Die Ziegen werden dabei einzeln im Ring vorgeführt und anschliessend nebeneinander aufgestellt, so kann der direkte Tierkontakt zwischen den Ziegen vermieden werden.
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Hofpunktierungen
Darüber hinaus besteht für Züchter*innen mit Betriebsstaus «serologisch Pseudotuberkulose-frei» die Möglichkeit, ihre Ziegen anstatt auf Schauen an einer betriebseigenen Hofpunktierung von einem Experten beurteilen zu lassen.
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Eingangskontrollen durchführen
(Auszug Schaureglement SZZV, Kapitel 3.1 a und i, sowie 3.2 c)
Bei den Auffuhr- und Beurteilungsbedingungen ist klar definiert, dass nur gesunde, saubere und gepflegte Tiere aus seuchenfreien Betrieben aufgeführt und beurteilt werden dürfen. (Auszug Schaureglement SZZV, Kapitel 3.1 a und i, sowie 3.2 c)
Tiere aus Betrieben mit Anzeichen von Krankheiten (Lippengrind, Pseudotuberkulose, Abszesse, Augenentzündungen usw.) müssen bereits bei der Auffuhr zurückgewiesen und separat punktiert werden. Die Verantwortlichkeit für die Kontrolle der Auffuhr- und Beurteilungsbedingungen liegt anlässlich der Eingangskontrolle bei den Schau-/Markt-/Ausstellungsverantwortlichen (auch Tierarzt möglich), während des Richtens und den Spezialwettbewerben zusätzlich auch bei den Experten.
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Betriebsstatus berücksichtigen
(Auszug Schaureglement SZZV, Kapitel 3.2 c)
Im Reglement ist festgehalten, dass der jeweilige Betriebsstatus geltend gemacht werden kann (Auszug Schaureglement SZZV, Kapitel 3.2 c).
Für Tiere aus serologisch freien Betrieben muss eine Möglichkeit zur separaten Beurteilung geschaffen werden. Die verantwortlichen Organisationen sind für die nötige Überwachung bei der Auffuhr verantwortlich.
Reglement für Schauen, Märkte und Ausstellungen für Ziegen des SZZV (PDF)
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Hygienemassnahmen sind wichtig, um den Gesundheitszustand der eigenen Herde zu schützen und positiv zu beeinflussen. Infrastruktur und Zubehör, wie zum Beispiel Gatter oder Panels, die regelmässig auf Schauen, Märkten und Ausstellungen verwendet werden, müssen entsprechend gereinigt werden.
Gleiches gilt für Transporter, Kleidung und Schuhe, die am Tag der Schau eingesetzt bzw. getragen werden. Transporter inklusive Rampen müssen gereinigt werden. Schuhe sind auf dem eigenen Betrieb zu wechseln oder zu reinigen und zu desinfizieren, um die Einschleppung von Krankheiten (Lippengrind, Pseudotuberkulose, Moderhinke) zu verhindern.
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Vorsicht bei Tierzukäufen! Vor der Integration in die Herde ist eine Quarantäne wichtig. Durch den Zukauf von Tieren mit starkem Parasitenbefall können u. a. resistente Würmer eingeschleppt und auf die anderen Tiere übertragen werden. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten neu zugekaufte Tiere zunächst separat gehalten werden. Erst nach einer Kotuntersuchung und einer allfälligen Entwurmung werden sie in die Herde integriert und auf die Weide gelassen.
Kotproben können bei Ihrem Tierarzt oder über das Parasiten-Überwachungsprogramm des BGK untersucht werden. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Situation auf Ihrem Betrieb, um die ideale Lösung für Sie zu finden.
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Für zusätzliche Informationen zu Schauwesen, Betriebsstatus «serologisch Pseudotuberkulose-frei», Eingangskontrollen und Pseudotuberkulose-Berater, melden Sie sich beim BGK unter Tel. 062 956 68 58 oder per Mail info@bgk-sspr.ch
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Haben Sie Fragen zum Reglement für Schauen, Märkte und Ausstellungen für Ziegen, melden Sie sich bitte beim SZZV vormittags unter Tel.: 031 388 61 11 oder per Mail info@szzv.ch
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